Novel Food Verordnung
Seit Januar 2018 regelt diese Verordnung das Inverkehrbringen „neuartiger Lebensmittel“. Unter diesem Begriff werden beispielsweise Nahrungsmittel und Zutaten zusammengefasst welche eine spezielle Zusammensetzung, eine exotische Herkunft oder ein außergewöhnliches Herstellungsverfahren aufweisen.
Was ist ein „neuartiges Lebensmittel“?
Mit diesem Begriff werden alle Lebensmittel beschrieben, die vor dem 15. Mai 1997 in noch keiner nennenswerten Menge in der europäischen Union gehandelt oder verzehrt wurden. Des Weiteren müssen sie in eine der in Artikel III der Verordnung genannten Kategorien fallen. Zu diesen Lebensmittelkategorien zählen unter anderem Nahrungsmittel:
- mit neuer oder gezielt veränderter Molekularstruktur
- aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen
- aus Pflanzen oder Pflanzenteilen
- aus Tieren oder deren Teilen
- die Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe sind
Beispiele für Novel Foods sind:
- exotische Samen oder Früchte
- z. B. Chiasamen oder die Früchte des Nonibaums
- Steviakraut und Stevia-Extrakte
- als Süßungsmittel seit 2011 erlaubt, doch das reine Kraut darf nicht als Lebensmittel verkauft werden. Die einzige Ausnahme bilden hier Tees, da die Steviablätter darin als Zutat enthalten sein dürfen.
Wer bestimmt ein Novel Food?
Der Lebensmittelunternehmer beziehungsweise Inverkehrbringer, muss in eigener Verantwortung überprüfen, ob das eingeführte Lebensmittel unter die Verordnung fällt. Dasselbe gilt für die Zuordnung zu einer der Lebensmittelkategorien der Verordnung. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet eigenständig zu prüfen, dass sein Produkt in eine der Kategorien fällt oder nicht. Bei Unsicherheiten können sie sich allerdings jederzeit Unterstützung bei der jeweils zuständigen Behörde des Mitgliedstaates holen. Die für Deutschland zuständige Behörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für eine Prüfung durch das Bundesamt, muss der Lebensmittelunternehmer alle erforderlichen Informationen für das Konsultationsverfahren vorlegen.
Zulassungsantrag für ein Novel Food
Will ein Unternehmer ein Lebensmittel in Verkehr bringen, dass noch nicht auf der Liste der zugelassenen Produkte steht, muss er einen Antrag auf Zulassung bei der Europäischen Kommission stellen. Das Feststellungsverfahren für ein neuartiges Lebensmittel dauert in der Regel etwa 18 Monate.
Bei einem Nahrungsmittel, das in seiner Verwendungsgeschichte in einem Drittland bereits als sicheres Lebensmittel behandelt wurde, kann eine vereinfachte Meldung an die Europäischen Kommission erfolgen. Allerdings gilt dieses schnellere Verfahren lediglich für die Kategorien „Mikroorganismen, Pilze, Algen“, „Tiere“, „Pflanzen“ sowie „Zell- oder Gewebekulturen“. Innerhalb von vier Monaten können Einwände zur Einführung der neuartigen Lebensmittel geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, wird das Nahrungsmittel in die Liste der erlaubten Lebensmittel aufgenommen und darf verkauft werden.